Homosexualität ist für 80% der Versicherer ein Ausschlussgrund. Viele Produkte sind betroffen.
Absicherung des Lebenspartners: Wer eine Lebensversicherung abschließen möchte und als Bezugsberechtigten im Todesfall seinen festen Lebenspartner oder seine feste Lebenspartnerin nennt,
erntet kritische Blicke und unangenehme Nachfragen: „Sind sie etwa schwul?“ – Bei Bestätigung der Homosexualität lehnen 80% der Gesellschaften den Versicherungsschutz ab. Die oft gewählte Alternative: Sich
verleugnen und die gesetzliche Erbfolge wählen – mit der Folge, dass der Lebenspartner keine Chance auf Erhalt der Versicherungsleitung mehr besitzt.
Haftpflicht: Einige wenige Gesellschaften erkennen eine Privathaftpflicht für gleichgeschlechtliche Paare an – die Mehrheit der Betroffenen schließt aber
weiterhin zwei Policen ab.
Berufsunfähigkeit: Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen lehnen bei Kenntnis von Homosexualität fast alle als hervorragend bewerteten Versicherer den
Versicherungsschutz ab. Weiterhin fordern die Gesellschaften Angaben zu durchgeführten AIDS-Tests an, aus denen sie sich Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung des möglichen Kunden erhoffen. Einzelne Anbieter
versichern Schwule und Lesben prinzipiell nur nach Vorlage eines aktuellen AIDS-Tests. Im Leistungsfall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besteht für einzelne Gesellschaften die Möglichkeit des nachträglichen
Rücktritts vom Vertrag. „Wenn wir gewusst hätten, dass Sie homosexuell sind...“
Krankenversicherung: siehe oben. Problem Gesundheitsfragen.
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